Mit ANIMALoffice Version 11.4.0 haben wir die Funktionalität für das erweiterte Tiergesundheitsmonitoring Tierhaltung Plus in den Workflow für die Dokumentation implementiert.
Information AMA-Marketing:
Am 11. Juli 2024 wurde das TGD-Programm „Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ (ETGM) vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht.
Im gegenständlichem Programm erfolgt eine systematische Erfassung und Auswertung von für Tiergesundheit und Tierwohl relevanten Daten am landwirtschaftlichen Betrieb, die allen Beteiligten eine Möglichkeit gibt, die Situation am Betrieb einzuschätzen. Die statistische Auswertung von Antibiotikadaten sowie von Daten, welche im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhoben werden, schafft Transparenz für das Erkennen von Tiergesundheits- und Tierwohlproblemen.
Durch den Vergleich der Betriebe mit anderen Betrieben der gleichen Nutzungsrichtung (Benchmarking) wird es für Tierärzte und Landwirte künftig deutlich erleichtert, Verbesserungspotenziale gut zu erkennen.
Die im Programm gesetzten Schritte zum Monitoring der Tiergesundheit bieten zusätzlich die Möglichkeit, die Mindestanforderungen von Kontrollsystemen des deutschen Lebensmittelhandels zu erfüllen. Für die Milchproduzierenden im Rahmen des AMA-Gütesiegel Zusatzmoduls „Tierhaltung plus“ ist die Teilnahme an diesem TGD-Programm verpflichtend.
Im Programm ist die quartalsweise Meldung des Antibiotikaeinsatzes am landwirtschaftlichen Betrieb durch die TGD-Betreuungstierärztinnen und -tierärzte vorgesehen. Der Datensatz und der Meldeweg wurden in Anlehnung an die Meldung im Rahmen der Vet-AB-Mengenströmeverordnung eingerichtet.
Nachstehend die Aufstellung aller Informationen welche quartalsweise an den Server der AGES übermittelt werden:
| Feldname | Format | Beschreibung |
|---|---|---|
| Art der Meldung | Katalog | freiwillige unterjährige Meldung (ETGM) |
| Melder ID | Text | ID der tierärztlichen Hausapotheke oder der anerkannten Meldestelle |
| Meldejahr | Zahl | Zeitraum der Datenmeldung |
| Meldequartal | Datum | Ein beliebiges Datum aus dem Meldequartal (YYYY-MM-DD) |
| HAPO ID | Text | Identifikationsnummer der tierärztlichen Hausapotheke |
| LFBIS | Text | Betriebsnummer (LFBIS) |
| Zulassungsnummer der Arzneispezialität | Text | Zulassungsnummer der abgegebenen/angewendeten Arzneispezialität |
| Tierart | Katalog | Auszuwählende Tierart: „Rind“ |
| Nutzungsart | Katalog | Auszuwählender Eintrag: „Mast“, „Zucht“, „Mutterkuhhaltung“, „Milch“, „Mastkalb“, „andere“ |
HINWEIS: bei den gemeldeten Informationen handelt es sich nicht um Einzelbehandlungen sondern um die gleichen, summierten Werte wie bei der normalen ABMS-Meldung.
Funktionen ANIMALoffice
Selbstverständlich haben wir auch die Übermittlung dieser Informationen in den normalen ANIMALoffice Workflow implementiert. Nachstehend eine kurze Beschreibung es Ablaufs im Praxis Management System.
ANIMALoffice Klientenstamm

Im ANIMALoffice Klientenstamm haben wir im TAB Stall ein zusätzliches Feld mit dem Titel Teilnehmer Tierhaltung Plus implementiert. Durch die Aktivierung dieses Schalters kennzeichnen Sie den Betrieb als Teilnehmer des Programms, d.h. die Behandlungen bei den Tieren dieses Betriebs, werden zukünftig bei der Übermittlung der quartalsbezogenen ABMS-Meldung berücksichtigt.
ABMS - Meldung im ANIMALoffice

Die quartalsbezogene Meldung der Antibiotika-Mengenströme führen Sie wie folgt durch:
- Wählen Sie, wie gewohnt, im ANIMALoffice Menü unter EXTRAS den Punkt Export ABM aus.
- Im Exportlayout haben wir eine Zeile für die Quartalsmeldung implementiert.
- Wählen Sie das gewünschte Quartal aus und klicken Sie auf den Button Quartalsmeldung.
- ANIMALoffice zeigt Klienten und Positionen an welche für die Quartalsmeldung aktiviert wurden.
- Der weitere Ablauf ist wie bei der jährlichen Meldung durchzuführen.
ANIMALoffice übermittelt die Daten in der Folge zur ANIMALoffice Meldestelle von der sie dann gesammelt an die AGES übertragen werden.
Abgabetermine
Die Termine für die Übermittlung der einzelnen Quartale sind wie folgt einzuhalten:
- Summe für das 1. Quartal eines Kalenderjahres (Meldung bis zum 30. April),
- für das 1. und 2. Quartal (Summe; Meldung bis zum 31. Juli),
- für das 1., 2. und 3. Quartal (Summe; Meldung bis zum 31. Oktober),
- Jahressumme (Meldung bis zum 31. Jänner des Folgejahres).
Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Termine einhalten, da wir die Daten in der ANIMALoffice Meldestelle genau so prüfen müssen wie die jährliche ABMS-Meldung.