| Online am: | Kategorie: Gesetze | TGD Wartezeiten Arzneimittel
Lt. TGD wurden die Mindestwartezeiten gemäß VO (EU) 2019/6 für Arzneimittel neu geregelt. Die Berechnung der Wartezeiten werden im ANIMALoffice ab Version 11.0.8 daher wie nachstehend beschrieben, geändert.

Tierarzneimittel ist für diese Tierart zugelassen
- Die Wartezeiten werden gemäß den in der Fachinformation definierten Angaben eingetragen, dies erkennt ANIMALoffice automatisch, es ist keine weitere Eingabe durch den Benutzer erforderlich.
Tierarzneimittel ist für andere Tierart(en) zugelassen
- Die längste in der Fachinformation genannte Wartezeit wird mit Faktor 1,5 verlängert.
- Wenn das Ergebnis ein Bruchteil eines Tages ist, wird immer aufgerundet.
- Ist das Ergebnis für die Wartezeit Milch 0 Tage, wird lt. Verordnung automatisch 1 Tag festgelegt.
- Das Ergebnis der Berechnung wird Rechts unten im Layout angezeigt.
- Für die Übernahme auf den AUA-Beleg klicken Sie auf den Button Kaskadenregel anwenden
Arzneimittel ist für Tiere nicht zugelassen
- Lt. Kaskadenregel wird die Wartezeit mit 28 Tage für Fleisch und 7 Tage für Milch festgesetzt und vorgeschlagen.
- Das Ergebnis der Berechnung wird Rechts unten im Layout angezeigt.
- Für die Übernahme auf den AUA-Beleg klicken Sie auf den Button Kaskadenregel anwenden
Falsche Tierart im Patientenstamm
Ist im Patientenstamm eine falsche oder gar keine Tierart eingetragen, führen Sie die folgenden Schritte durch:
- Wählen Sie die korrekte Tierart in der Liste aus (Zeile eingefärbt).
- Klicken Sie auf den OK-Button (grünes Hackerl).
- ANIMALoffice übernimmt anschließend die Wartezeiten der ausgewählten Tierart auf den AUA-Beleg.
- Tragen Sie nach der Behandlung im Patientenstamm bei diesem Tier umgehend eine korrekte Rasse ein, damit ANIMALoffice in weiterer Folge die Tierart ermitteln kann. Dies ist u.U. auch für die spätere Antibiotika-Mengenstromanalyse notwendig.