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8-stellige LFBISNr. bei Viehhändlern

Viehhändler werden mittels einer 8-stelligen Nummer im VIS registriert. Dabei handelt es sich nicht um eine LFBIS-Betriebsnummer, diese Registrierungsnummer sollte auch am Abgabebeleg nicht eingetragen werden sondern die korrekte LFBISNr.

Nach Diskussion bzw. Auskunft Hr. Fuchs/AGES werden diese 8-stelligen LFBIS-Nummern, sofern korrekt eingegeben, als Warnung ausgewiesen aber in der Schnittstelle trotzdem angenommen und in der weiteren Verarbeitung am AGES-Server auf die normalen LFBIS-Nummern umgeschlüsselt.

D.h. die Tierarztpraxen erhalten in den Abstimmungs-Mails zwar die Warnungen/Fehler, LFBISNr. falsch, können aber davon ausgehen, dass die unter diesen LFBISNr. erfassten Daten trotzdem von der AGES angenommen werden. Sie müssen auf Grund der Warnungen lediglich überprüfen und sicherstellen dass diesen Nummern auch korrekt sind.

Ein Unterdrücken der Warnungen ist lt. AGES kurzfristig leider nicht möglich, aber für eine zukünftige Umsetzung vorgemerkt. Wir als Meldestelle, greifen hier nicht weiter ein.

:—) Gerhard Landl

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