Nachdem sich mehrere Tierärzte beim Support gemeldet und darauf hingewiesen haben, dass für das Meldejahr 2023 doch noch keine Verpflichtung besteht auch die Arzneimittel-Anwendungen zu melden, haben wir uns hinter das Telefon geklemmt, um weitere Erkundigungen diesbezüglich einzuholen.
AGES
Im Rahmen eines ausführlichen Telefonats mit Hr. Mag. Reinhard Fuchs, hat er uns seinen Informationsstand, nicht rechtsverbindlich, wie folgt mitgeteilt:
Europäische Union
Auf Europaebene ist offensichtlich eine entsprechende Verordnung bereits in Kraft, d.h. Die Länder sind bereits verpflichtet, Arzneimittel-Anwendungen nach Brüssel, oder sonst wo hin, zu melden.
Österreich
Eine länderspezifische Verordnung für Österreich ist offensichtlich nach wie vor noch nicht in Kraft, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt gibt es definitiv noch keine Meldepflicht für die Tierarztpraxen.
PRO-Argumente für eine Übermittlung
Auf unser Aussage, dass die ANIMALoffice Tierärzte bei Übermittlung der Arzneimittel-Anwendungen dann wieder die Deppen sind und lfd. geprüft werden, während die Nichtmelder verschont bleiben, hat Mag. Fuchs wie folgt argumentiert:
Dies ist definitiv nicht so, Gründe für Prüfungen von Tierarztpraxen basieren i.d.R. auf entsprechend grossen Differenzen zwischen dem Einkauf und den Abgaben bzw. Anwendungen der Arzneimittel. Meldet eine Tierarztpraxis nun auch die Arzneimittel-Anwendungen, verringern sich natürlich diese Differenzen und damit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen.
Wir wollten Ihnen diese Aussage bzw. Argumentation nicht vorenthalten, die Entscheidung der Datenlieferung liegt selbstverständlich und ausschließlich bei ihnen als Tierarztpraxis.
Bundesministerium
Der zuständige Ansprechpartner, Herr Mag. Florian Fellinger war, zumindest für uns, die letzten Tage nicht erreichbar, d.h. seitens Bundesministerium haben wir zur aktuellen Situation keine rechtsverbindliche Aussage erhalten.
Fazit und Vorschlag
Also, alles fast wie immer, Selbst ist der Mann bzw. unsere TierärztInnen. Nachdem wir unser Klientel lange genug kennen, gehen wir davon aus, dass der folgende Vorschlag Eure Zustimmung findet:
KEINE Übermittlung der Arzneimittel-ANWENDUNGEN 2023
Unser Vorschlag, wir nehmen das Meldejahr 2023 ausschließlich zum Test und zur Prüfung der Arzneimittel-Anwendungen, leiten in der finalen Meldung aber wie in der Vergangenheit ausschließlich die Arzneimittel-ABGABEN an die AGES weiter.
Sollte in den nächsten Wochen/Monaten bzgl. Meldejahr 2023 doch noch eine Verordnung in Kraft treten, dies kann u.U. auch Rückwirkend sein, können wir jederzeit die Arzneimittel-Anwendungen über die Meldestelle nachmelden.
ANIMALoffice Meldestelle
Da wir die letzten beiden Jahre ausschließlich darüber informiert wurden dass ab 2023 auch die Arzneimittel-Anwendungen zu übertragen sind, haben wir die Software der Meldestelle sowie ANIMALoffice dahingehend programmiert und werden dies auch nicht mehr zurückstellen. Aus diesem Grund können wir auch keine individuellen Schalter mehr implementieren sondern nur pauschal steuern.
Möchte eine Tierarztpraxis, zum jetzigen Zeitpunkt auch die Arzneimittel-Anwendungen melden, bitte mit uns in Verbindung setzen, wir werden selbstverständlich auch für diesen Fall eine Lösung finden. Wir Programmieren das aber nicht vorab sondern nur bei Bedarf.
Wir haben als Meldestelle lediglich den Datentransfer korrekt zu organisieren und wollen keinesfalls Entscheidungen über die Datenübermittlungen treffen bzw. beeinflussen.
:—) Gerhard Landl